Insolvenzmasse ist das Vermögen, welches im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet wird, um Gläubiger auszuzahlen. Es kann sich dabei um Sachwerte wie Immobilien, Fahrzeuge oder auch um Forderungen oder andere Geldwerte handeln.
Zur Insolvenzmasse gehören alle Vermögensgegenstände des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorhanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Geld- und Sachvermögen (z.B. Bankkonten, Fahrzeuge, Immobilien)
- Ausstehende Forderungen gegenüber Dritten (z.B. offene Rechnungen, Vertragsstrafen)
- Alle vertraglichen Rechte und Pflichten des Schuldners (z.B. Miet- oder Arbeitsverträge)
Als Nicht-Insolvenzmasse hingegen gelten alle Vermögensgegenstände, die nicht dem Schuldner gehören oder die einer Pfändung oder Insolvenz entzogen sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Vermögen, das dem Ehegatten oder den Kindern des Schuldners gehört
- Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Kleidung, Möbel)
- Unpfändbare Einkommensteile (z.B. Sozialleistungen, Kindergeld)
- Sonstige Gegenstände, die vom Schuldner in einem Insolvenzverfahren nicht verwertet werden können (z.B. Erinnerungsstücke oder Briefmarkensammlungen)
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