Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase ist ein Teil des Insolvenzverfahrens und dient dazu, dass der Schuldner seine Restschuldbefreiung erlangen kann. In dieser Phase liegt es in der Verantwortung des Schuldners, seine finanzielle Situation so zu gestalten, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Das bedeutet, dass er seine Schulden bezahlen und seine laufenden Kosten decken muss. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner auch sicherstellen, dass er alle Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzgericht erfüllt, etwa die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Teilnahme an einem Schuldenberatungsgespräch. Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre. Wenn der Schuldner alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, kann er die Restschuldbefreiung beantragen.

  • Privatinsolvenzverfahren und hat eine Laufzeit von 3 Jahren.
  • Man muss einer Arbeit nachgehen die den Qualifikationen und Gesundheitszustand des Schuldners entsprechen. Dies kann sowohl eine selbständige oder nichtselbständige Arbeit sein. Dies gilt auch für Eltern deren Kindern nicht mehr beaufsichtigt werden müssen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit sollte man Nachweise der Bewerbung führen. Sollte Pfändbares Einkommen erwirtschaftet werden ist dieses an den TreuhDer Begriff Wohlverhaltensphase stammt aus dem Insolvenzrecht und bezeichnet den Zeitraum, in welchem sich ein Schuldner bestimmten Bedingungen zu unterwerfen hat um die Restschuldbefreiung erteilt zu bekommen. Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit der Eröffnung des änder oder Insolvenzverwalter abzuführen.
  • Erhält als Schuldner eine Schenkung oder oder wird Beerbt, oder erhält einen Gewinn muss er 50 % des Vermögens an den Treuhänder abführen. Der Schuldner hat allerdings das Recht das Erbe auszuschlagen.
  • Das Pfändbare Einkommen wird als erstes zur Tilgung der Verfahrenskosten, falls diese gestundet wurden benutzt.
  • Der Schuldner darf in keinem Fall Zahlungen an Gläubiger vornehmen. Alle Zahlungen dürfen nur ausschließlich an den Treuhänder bezahlt werden. Der Insolvenzverwalter wacht darüber das kein Gläubiger bevorzugt behandelt wird und verteilt Pfändbares Einkommen und Vermögen im gleichen Verhältnis.
  • Ein Wohnortwechsel sollte mit dem Insolvenzverwalter vorsorglich abgestimmt werden. Der Treuhänder und das Insolvenzgericht müssen unverzüglich, spätestens nach 2 Wochen informiert werden.
  • Der Schuldner hat während der Wohlhaltensperiode Vollstreckungsschutz.
  • Der Schuldner sollte keine neuen Schulden machen. Sollten Lebensnotwendige Anschaffungen nur über eine Finanzierung möglich sein, sollte unbedingt dies mit dem Treuhänder abgesprochen werden.
  • Steuererstattungen werden zu 100 % gepfändet.

Verstöße der Obliegenheiten können die Versagung der Restschuldbefreiung bedeuten.

Ich betreue Sie während des ganzen Verfahrens damit nichts schief geht und dies eine entspannte Zeit wird.

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