Die Wohlverhaltensphase ist ein Teil des Insolvenzverfahrens und dient dazu, dass der Schuldner seine Restschuldbefreiung erlangen kann. In dieser Phase liegt es in der Verantwortung des Schuldners, seine finanzielle Situation so zu gestalten, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Das bedeutet, dass er seine Schulden bezahlen und seine laufenden Kosten decken muss. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner auch sicherstellen, dass er alle Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzgericht erfüllt, etwa die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Teilnahme an einem Schuldenberatungsgespräch. Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre. Wenn der Schuldner alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, kann er die Restschuldbefreiung beantragen.
Verstöße der Obliegenheiten können die Versagung der Restschuldbefreiung bedeuten.
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