Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand, der besagt, dass ein Unternehmen oder eine Person als Geschäftsführer, nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt, obwohl bereits Zahlungsunfähigkeit besteht oder droht  seiner Insolvenzantragspflicht nicht nach kommt. Ziel des Gesetzes ist es, Gläubiger vor einem Verlust ihrer Forderungen zu schützen und eine schnelle Abwicklung von Insolvenzen zu gewährleisten. Durch Insolvenzverschleppung kann der Schaden für Gläubiger und Unternehmen erheblich steigen, da neben den bereits fälligen Verbindlichkeiten auch weitere entstehen können. Insolvenzverschleppung kann mit hohen Geldbußen und Gefängnisstrafen geahndet werden. Wer als Privatperson zahlungsunfähig ist, handelt fahrlässig wenn er nichts unternimmt. Im schlimmsten Fall kann der Schuldner mit Schadensersatzforderungen rechnen, wenn er obwohl er zahlungsunfähig ist weiter Schulden macht.


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