Nach der deutschen Insolvenzordnung (InsO) sind alle pfändbaren Vermögenswerte zur Insolvenzmasse zu zählen und werden im Insolvenzverfahren zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen.
Zu den pfändbaren Vermögenswerten zählen u.a.:
- Bargeld, Bankguthaben und Wertpapiere - Fahrzeuge, Schmuck, Kunstwerke und andere Sachwerte - Immobilien und Grundstücke - Forderungen gegenüber Dritten - Geschäftsinventar und -maschienen
- Ansprüche aus Versicherungen
Allerdings gibt es auch bestimmte Vermögenswerte, die von der Pfändung ausgenommen sind, wie z.B. notwendiger Hausrat, unentbehrliche Arbeitsmittel, private Renten- und Lebensversicherungen und bestimmte Rentenleistungen.
50 % pfändbar
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