Stundungsantrag der Verfahrenskosten

Wenn ein Schuldner ein Insolvenzverfahren einleitet, fallen Verfahrenskosten an. Diese Kosten müssen in der Regel vom Schuldner getragen werden.


Es kann jedoch Situationen geben, in denen der Schuldner nicht in der Lage ist, diese Kosten sofort zu begleichen. In diesem Fall kann der Schuldner einen Stundungsantrag stellen, um eine Ratenzahlung oder Verschiebung der Zahlung der Verfahrenskosten zu erreichen.


Der Stundungsantrag muss formlos schriftlich beim Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter eingereicht werden. Im Antrag muss der Schuldner begründen, warum er nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu zahlen.


Dabei können unterschiedliche Gründe wie beispielsweise Arbeitslosigkeit oder sonstige Einkommensminderungen angeführt werden.


Der Insolvenzverwalter oder das Gericht prüfen daraufhin den Antrag und entscheiden, ob sie dem Antrag stattgeben.


In der Regel wird eine Ratenzahlung oder eine Verschiebung der Zahlungen bewilligt,  wenn der Schuldner glaubhaft machen konnte, dass er dem Zahlungstermin nicht nachkommen kann und dies auch nicht durch Kreditmittel oder eine sofortige Zahlung von Dritten zu erwarten ist.



Die Gerichtskosten eines Verbraucherinsolvenzverfahren belaufen sich grob geschätzt auf etwa 2.000 €.


Das Insolvenzverfahren eines Selbstständigen ist noch teurer. Wenn ein Gläubiger den Insolvenzverfahren stellt, muss er die Gebühr für das Eröffnungsverfahren bezahlen.


Wenn Sie kein oder nur ein überschaubares pfändbares Einkommen haben, werden Ihnen die Gerichtskosten auf Antrag gestundet.


Die Verfahrenskosten sind am Ende der Zeit für den Insolvenzverwalter, erst nach der erteilten Restschuldbefreiung fällig, wenn der Schuldner eine Stundung beantragt hat.




Da der Beschluss der Stundung nur ein Zahlungsaufschub. Die Kosten werden also nicht erlassen, sie sind nicht in der Restschuldbefreiung inbegriffen. Da sich die finanzielle Situation

des Schuldners zum Beispiel durch eine berufliche Änderung positiv verändern könnte. Wenn dieser Fall eintreten sollte, ist der Betrag oft trotzdem nicht leicht zu stemmen.


Daher ist es ratsam einen  Betrag von 50,00 Euro auf einem gesonderten Konto anzusparen.


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