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Restschuldbefreiung

Nach 3 Jahren erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung für Anträge die nach dem 1.10.2020 gestellt worden. Voraussetzung der Schuldner hat einen Antrag dafür gestellt und alle Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase erfüllt.


Die Restschuldbefreiung ist ein Verfahren im Insolvenzrecht, das überschuldeten Privatpersonen nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens die Befreiung von ihren verbleibenden Schulden gewährt. Die Restschuldbefreiung ist ein gesetzlicher Anspruch, der eine Person von ihren Schulden befreit, die sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr zurückzahlen kann. Das Verfahren wird durch ein Insolvenzgericht und/oder einen Insolvenzverwalter durchgeführt. Die Restschuldbefreiung kann in Deutschland nach einer Wohlverhaltensperiode von drei Jahren gewährt werden. Während dieser Zeit müssen die Schuldner ihre Verbindlichkeiten so weit wie möglich zurückzahlen und bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen. Am Ende der Wohlverhaltensphase müssen sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, werden die übrigen Schulden des Schuldners beseitigt oder erlassen.

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